Satzung

 

§ 1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Bernhard-Vogel-Kreis“. Er ist eine anerkannte Hochschulgruppe an der Universität Trier. Sein Sitz ist Trier.

 

§ 2 Ziel des Kreises

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ziel des Kreises ist, das politische Interesse der Hochschulangehörigen, namentlich der Stu­dierenden, an den Belangen ihres Gemeinwesens zu wecken und zu stärken. Dazu gehören die Hochschule und die sie umgebende Gesellschaft ebenso wie das politische Gemeinwesen auf seinen verschiedenen Stufen (Kommune, Land, Bund, Europa, Weltebene).

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Vorträge, Diskussionsveranstaltungen und sonstige Initiativen mit dem Ziel, dass mehr Menschen besser politisch gebildet werden und Anteil an den Auf­gaben des Gemeinwesens nehmen.

Der Kreis ist parteipolitisch neutral, weiß sich aber den Werten verpflichtet, die durch Bern­hard Vogel verkörpert werden: Weltoffenheit, Toleranz, Grundsatztreue, Achtung der Men­schenwürde, politisches Engagement sowie Solidarität und Subsidiarität im Sinne der christli­chen Soziallehre.

 

§ 3 Verwendung der Mittel

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder Hochschulangehörige werden, der die Ziele des Kreises gut­heißt. Ehemalige Angehörige der Hochschulen und Interessenten von außerhalb der Hoch­schule können, sofern sie die Ziele gutheißen, Mitglieder werden mit der Maßgabe, dass die Zahl der Hochschulangehörigen größer sein soll als die Zahl der Mitglieder, die nicht der Hochschule angehören. Dieses Verhältnis gilt auch für die Organe des Kreises.

 

§ 5 Organe des Kreises

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand

 

§ 6 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand auf zwei Jahre und nimmt den Rechen­schaftsbericht des Vorstandes entgegen. Sie nimmt auf Vorschlag des Vorstandes oder aus der Mitte der Versammlung zu wesentlichen Fragen des Kreises Stellung. Die Mitgliederver­sammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen wurde. Die Mitglieder sind drei Wochen vor der Mitgliederversammlung vom/von der Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Eine Einladung per E-Mail ist zulässig. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfinden soll, ist eine Niederschrift zu fertigen.

 

§ 7 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und dem/der Organisationsreferenten/in.

 

§ 8 Änderung der Satzung 

Die Änderung des Statuts bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitgliederversammlung.

 

§ 9 Vermögen bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Nikolaus-Koch-Stiftung in Trier, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Bildungszwecke zu verwenden hat.

 

beschlossen am 16.11.2007